Der Lahn-Dill-Kreis hat mit Allgemeinverfügung vom 22.10.2020 u. a. angeordnet:
- – Bei öffentlichen Veranstaltungen und in öffentlichen Einrichtungen muss auch am eigenen Sitzplatz eine Mund-Nasenbedeckung getragen werden.
- – Der Konsum im öffentlichen Raum und die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr ist für die Zeit von 23 bis 6 Uhr untersagt.
- – Für gastronomische Einrichtungen und Vergnügungsstätten wird eine Schließung von 23 bis 6 Uhr festgesetzt.
Einer Empfehlung des LsbH und des HMdIS folgend sind bei Inzidenzzahlen über 35 (LDK am 22.10.2020: 71)
- – bei Wettkämpfen keine Zuschauer zuzulassen!
Das „Corona-Hygienekonzept Kegelsportanlage“ vom 1. September 2020 bleibt in Kraft, wird aber mit sofortiger Wirkung um diese Anordnungen und Empfehlungen ergänzt.