Training in 10er-Gruppen

Training in 10er-Gruppen
Liebe Keglerinnen und Kegler, Wetzlar, 31. Mai 2021
nach Erreichen der Lockerungsstufe 2 im Lahn-Dill-Kreis gelten ab heute folgende Regelungen zum Trainingsbetrieb:
• Der gesamte Sportbetrieb ist erlaubt. Individualsport (wie Sportkegeln) darf
in Gruppen von höchstens 10 Personen stattfinden. Die Sportausübung
zweier Haushalte bleibt unabhängig von der Personenzahl möglich. Vollständig Geimpfte und genesene Personen zählen nicht mit, ebenso Kinder
bis einschließlich 14 Jahre.

KSV Wetzlar macht sich für den Re-Start bereit

WNZ vom 04.06.2021

Vereinsvorsitzender Jochen Janson spricht im Interview über die Saisonvorbereitung der Mannschaftskegler und das Licht am Ende des Tunnels auch im breitensportlichen Bereich

WETZLAR – Die neuerlichen Lockerungen während der Corona-Pandemie sorgen auch im Kegelsport für Entspannung – und damit auch beim heimischen KSV Wetzlar. Die monatelange Schließung seiner Anlage währt wohl nicht mehr lange. Wenngleich bislang unter Hygieneauflagen bereits zwei Kegelsportler auf den Bahnen aktiv sein durften und so die Aktiven, die regelmäßig am Ligaspielbetrieb teilnehmen, wieder

Training: Zwei Aktive in der Kegelsportanlage

mit Inkrafttreten des bundesweiten Infektionsschutzgesetzes (IfSG Stand 22.04.2032) gilt ab dem 24.04.2021einheitlich:

  • Training ist zu zweit (mehr Personen ausschließlich aus dem eigenen Hausstand) möglich, währenddessen ist kein weiterer Aktiver/Besucher/Gast zulässig. Die Trainingszeiten (über die Whatsapp-Gruppe bzw. telefonisch über Sport-/Damenwart*in) sind mithin so zu koordinieren, dass sich zu keinem Zeitpunkt mehr als zwei Personen in der Kegelsportanlage aufhalten.
  • Alle übrigen Hygieneregeln …

Kegelsportanlage wieder geschlossen

Liebe Keglerinnen und Kegler,
liebe Besucher der Kegelsportanlage,

der Allgemeinverfügung des Lahn-Dill-Kreises folgend sowie aus Gründen der Fürsorgepflicht und der Gesundheitsvorsorge sind wir leider erneut gezwungen, die Kegelsportanlage ab 2. April 2021 komplett zu schließen. Diese Anordnung ist mit Verlängerungsoption bis zum 23. April 2021 gültig.