Hygienekonzept der Kegelsportanlage erneut angepasst

Der Lahn-Dill-Kreis hat mit Allgemeinverfügung ab 27.10.2020 den Sport betreffend u. a. angeordnet:

  • • Mit Ausnahme der Sportler während der Sportausübung gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Bereichen.
  • • Für Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen sind Zuschauerinnen und Zuschauer nicht zugelassen. Davon ausgenommen ist jeweils eine Person zur Betreuung einer/eines minderjährigen Sporttreibenden.
  • • Die Ausgabe und der Verzehr von Speisen und alkoholischen Getränken sind nicht erlaubt.
  • • Die Nutzung von Hallen-Nebenräumen, dies beinhaltet auch Kabinen und Duschen, ist nicht erlaubt.

Mit gleicher Verfügung wird für den Bereich Gastronomie angeordnet:

  • • In Gaststätten und Übernachtungsbetrieben haben Gäste beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten in den Gängen und beim Aufsuchen von Gemeinschaftseinrichtungen, wie z. B. Toiletten, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für jede Person müssen mindestens drei Quadratmeter der begehbaren Fläche zur Verfügung stehen (was in unserem Fall eine maximale Anzahl in Höhe von 30 ergibt).
  • • Der Konsum im öffentlichen Raum und die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr ist für die Zeit von 23 bis 6 Uhr untersagt.

Hygienekonzept der Kegelsportanlage aktualisiert

Der Lahn-Dill-Kreis hat mit Allgemeinverfügung vom 22.10.2020 u. a. angeordnet:

  • – Bei öffentlichen Veranstaltungen und in öffentlichen Einrichtungen muss auch am eigenen Sitzplatz eine Mund-Nasenbedeckung getragen werden.
  • – Der Konsum im öffentlichen Raum und die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr ist für die Zeit von 23 bis 6 Uhr untersagt.
  • – Für gastronomische Einrichtungen und Vergnügungsstätten wird eine Schließung von 23 bis 6 Uhr festgesetzt.

Einer Empfehlung des LsbH und des HMdIS folgend sind bei Inzidenzzahlen über 35 (LDK am 22.10.2020: 71)

  • – bei Wettkämpfen keine Zuschauer zuzulassen!

Das „Corona-Hygienekonzept Kegelsportanlage“ vom 1. September 2020 bleibt in Kraft, wird aber mit sofortiger Wirkung um diese Anordnungen und Empfehlungen ergänzt.